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PFLEGEBERATUNG
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Kreis Recklinghausen
Beziehen Sie Pflegegeld fĂ¼r eine pflegebedĂ¼rftige Person? Dann sind Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Wir kommen zu Ihnen in den Kreis Recklinghausen, schnell, freundlich und mit ehrlicher Beratung.
PFLEGEBERATUNG IM KREIS RECKLINGHAUSEN
Was ein Beratungsbesuch nach § 37.3 umfasst
Bei einem Beratungsbesuch schauen wir uns gemeinsam die aktuelle Pflegesituation an. Wir sprechen Ă¼ber das, was gut läuft, und Ă¼ber das, was schwerfällt. Wir geben praktische Tipps fĂ¼r die häusliche Pflege, weisen auf Hilfsmittel hin und sagen Ihnen, welche Leistungen sonst noch zustehen.
FĂ¼r Sie bedeutet das: einen AuĂŸenblick von Fachleuten, die ähnliches täglich sehen. Oft ergeben sich daraus konkrete Verbesserungen, manchmal auch der Hinweis auf einen höheren Pflegegrad oder auf ungenutzte Leistungen.
Wir beraten, wir verkaufen nicht
Der Beratungsbesuch ist eine Beratungsleistung, kein Verkaufsgespräch. Wir empfehlen nur das, was Ihrer Situation wirklich hilft. Wenn das nichts von uns selbst ist, sagen wir das genauso ehrlich.
Weitere Beratungsleistungen rund um Pflege und Anträge
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema zur Seite und unterstĂ¼tzen Sie bei Anträgen.
Warum Beratungsbesuche fĂ¼r Pflegegeldempfänger Pflicht sind
Die gesetzliche Regelung schĂ¼tzt pflegebedĂ¼rftige Menschen. Sie soll sicherstellen, dass auch dort, wo allein durch Angehörige gepflegt wird, regelmĂ¤ĂŸig fachlich draufgeschaut wird. Wer das Pflegegeld ohne einen ambulanten Pflegedienst bekommt, muss diese Besuche durchfĂ¼hren lassen. Die Frequenz hängt vom Pflegegrad ab: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Besuch halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wer die Termine versäumt, riskiert eine KĂ¼rzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Wir erinnern Sie
Sobald Sie einmal Kunde bei uns sind, behalten wir die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig vor dem nächsten Termin. So vergessen Sie keinen Besuch.
Weitere Leistungen unseres Pflegedienstes im Kreis Recklinghausen
SO EINFACH GEHT'S
In drei Schritten zur passenden Pflege
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge, wir nehmen Sie und Ihre Angehörigen an die Hand.
1.
Beratung anfragen
Sie melden sich kurz per Telefon oder Formular. Beim ersten Gespräch klären wir gemeinsam, was Sie brauchen.
2.
Pflegeplan abstimmen
Wir besprechen alle Leistungen, klären Pflegegrad und Förderungen und erstellen einen Plan, der zu Ihrem Alltag passt.
3.
Pflege beginnt
Ihre festen Bezugspflegekräfte beginnen die Versorgung. Sie und Ihre Angehörigen sind dauerhaft entlastet.
Kontakt
Ihr ambulanter Pflegedienst im Kreis Recklinghausen. Pflege mit Herz und WĂ¼rde.
Dortmunder Str. 2, 45711 Datteln
info@pflegeimkreis.de
02363 - 5581094